Möchten Sie Urlaub machen oder sind Sie aus anderen Gründen z.B Krankheit vorübergehend an der Pflege verhindert?
Dann übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für höchstens 6 Wochen je
Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs
Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.