Verhinderungspflege

Möchten Sie Urlaub machen oder sind Sie aus anderen Gründen z.B Krankheit vorübergehend an der Pflege verhindert?

Dann übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für höchstens 6 Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Kostenübernahme

  • durch Pflegekasse

Betragshöhe

  •  bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Ab dem 01.01.2022 bis zu 1.774 Euro

Dauer

  • bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr