Wir legen großen Wert auf Persönlichkeit und wir sind für Sie nicht nur telefonisch erreichbar, sondern auch bei Ihnen vor Ort, um Ihnen eine individuelle und perfekte Beratung zu bieten.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der zu pflegenden.
Pflegehilfsmittel (§ 40 Absatz 2)
Die Pflegekasse übernimmt für pflegebedürftige Personen zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- € monatlich.
Verhinderungspflege
Möchten Sie Urlaub machen oder sind Sie aus anderen Gründen z.B Krankheit vorübergehend an der Pflege verhindert?